Kälteeinbruch

Das Haus jetzt winterfest machen

Gerade in der kalten Jahreszeit ist die Gemütlichkeit der eigenen vier Wände Gold wert – so beugt man Schäden durch Kälte, Sturm und Schnee vor.

Wenn die Temperaturen fallen, drohen auch Wasserleitungen einzufrieren.

Die kalte Jahreszeit geht auch an Haus und Hof nicht spurlos vorbei. Winterstürme etwa können umherfliegende Dachziegel oder Blumentöpfe in Gefahrenquellen für Passanten oder parkende Autos verwandeln. Je nach Intensität deckt ein Sturm auch ganze Dächer ab. Bei der Absicherung gegen finanzielle Folgen helfen die Gebäude- und die Hausratversicherung. Auch wenn zum Beispiel der Schornstein beschädigt wird, bietet die Gebäudepolice Schutz – sofern das Sturmrisiko mitversichert ist. "Die Gebäudeversicherung deckt Schäden, die durch Stürme ab Windstärke acht entstanden sind", erklärt dazu Lutz Hennig, Experte für Schadenverhütung bei den VGH Versicherungen.

Mit wenig Aufwand Schäden verhindern

So mancher Schaden lässt sich bereits im Vorfeld verhindern. Dazu sind manchmal nur ein paar Handgriffe nötig. Der Blumentopf stellt keine Gefahr mehr dar, wenn er gesichert ist. Fahrräder und Gartenmöbel sollte man entweder fest anbinden oder sicherheitshalber direkt ins Haus bringen. Entfernt man morsches Geäst aus den umliegenden Bäumen, kann dieses bei einem Sturm oder nach starkem Schneefall auch niemandem auf den Kopf oder aufs Dach fallen. "Es ist zudem ratsam, das Hausdach ab und an auf lose Ziegel oder Risse zu untersuchen", sagt VGH-Fachmann Hennig.

Wasserschäden vorbeugen

Ob in Form von Hagel, Schnee oder Regen: Auch Wasser ist im Winter ein Thema. Damit es abfließen kann, sollte man Laub und Schmutz aus Dachrinnen, Fallrohren und Bodenabflüssen entfernen. Bei großer Kälte besteht auch die Gefahr, dass Wasserleitungen einfrieren. "Dann ist der Wasserschaden programmiert", sagt Lutz Hennig. Denn beim Gefrieren vergrößert sich das Wasservolumen. Die Leitungen können dem erhöhten Druck oft nicht standhalten und bekommen Risse. Der Rat des Experten: "Auch wenig genutzte Räume sollten Sie ausreichend beheizen. Besonders gefährdete Leitungen müssen abgesperrt und entleert werden." Wichtig dabei: Sowohl die Entleerung als auch die Wiederinbetriebnahme sollte ein Fachbetrieb durchführen. Denn sonst können Wasserrückstände die Korrosion der Rohre beschleunigen, im ungünstigen Fall sogar Keime das Trinkwassersystem verunreinigen.

Räumpflicht bei Gehwegen

Übrigens: Für die Beseitigung von Schnee, Eis und Laub auf den Gehwegen sind in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Diese können die Aufgabe auf ihre Mieter übertragen. "Versäumen Eigentümer oder Mieter es, dieser Pflicht nachzukommen, haften sie für Schäden, die Dritten dadurch entstehen", so Lutz Hennig.

(Quelle: VGH-Versicherungen)