Landeshauptstadt Hannover

Sporthallenanmietung für Schulferien

Zur Nutzung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien kann, bei gesonderter Mietantragstellung und sofern organisatorisch verfügbar, eine Auswahl von Schulsporthallen geöffnet werden.

In den Weihnachtsferien, Winter-/Zeugnisferien, Himmelfahrtsferien und Pfingstferien sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine Nutzungen statt.

Ausgenommen von der Sporthallenöffnung in den Schulferien sind die Sporthallen der Region Hannover, die bereits ab dem letzten Schultag vor den Schulferien nicht mehr genutzt werden können.

Die Liste der in den Ferien geöffneten Schulsporthallen und besonderen Bedingungen der Anmietung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Ferienanschreiben.