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FOS - keine Ausbildung vorausgesetzt

Schüler-BAföG für den Besuch einer Fachoberschule mit Klasse 11 und 12, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Leider können wir für Rückfragen im Bereich des Schüler-BAföGs persönlich nur im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Verfügung stehen.
Telefonisch erreichen Sie uns - montags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, mittwochs von 13 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags 9 Uhr bis 12 Uhr.

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Möchten Sie eine Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, besuchen?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.

Voraussetzung 1:

Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet  oder

Voraussetzung 2:

Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen   oder

Voraussetzung 3:

Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar

Wichtiger Hinweis: 

Für Schüler einer Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,  besteht für den Besuch der Klasse 11 grundsätzlich ein Anspruch, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen (ohne die oben genannten Voraussetzungen). Für den Besuch der Klasse 12 müssen die oben genannten Voraussetzungen vorliegen!!!

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.

Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!