Schulweg

Schülerbeförderung in der Region Hannover

Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg.

Auf dem Weg zur Schule

Anspruch auf Beförderung

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zumutbare Beförderung zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

Kostenlose Schulfahrkarte für den ÖPNV

Grundsätzlich wird ein Anspruch auf Schülerbeförderung durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte des Großraumverkehrs Hannover (GVH) erfüllt. Damit können öffentliche Verkehrsmittel im Tarifgebiet des GVH (in den Tarifzonen ABC) kostenlos genutzt werden.

Freistellungsverkehr

Eine besondere Beförderungsnotwendigkeit kann darüber hinaus bei den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie in geprüften Einzelfällen vorliegen. Die Schülerbeförderung erfolgt in diesen Fällen im so genannten "Freistellungsverkehr" durch von der Region Hannover beauftragte Beförderungsunternehmen (z. B. mit Mietwagen).

Fahrtkostenerstattung

Es können auch Fahrtkosten erstattet werden, die durch den Besuch eines Praktikums angefallen sind, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen und keine Schulfahrkarte ausgegeben ist.
Außerdem kann ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bestehen, wenn eine Schule außerhalb der Region Hannover besucht wird.

Anträge, Formulare und weitere Infos

Anspruchsvoraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover Anspruch auf Schülerbeförderung

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Schulfahrkarte zur ÖPNV-Nutzung

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung wird grundsätzlich durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte erfüllt.

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Fahrkartenerstattung

Erstattung von Schülerbeförderungskosten für privat erworbene ÖPNV-Fahrkarten.

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