Ausländerbehörde der Region Hannover

Fristverkürzung

7 Jahre:

Sie weisen durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach.

6 Jahre:

Sie können zum Beispiel einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Sprachschulzeugnis besser als Stufe B1 von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc, g.a.s.t, TestDaF oder Goethe-Institut)
  • Mindestens einen deutschen Realschulabschluss mit der Note „befriedigend“ im Fach Deutsch
  • Erfolgreiches absolviertes Studium an einer deutschsprachigen Hoch – oder Fachhochschule

Bei einer Fristverkürzung auf sechs Jahre dürfen in der Vergangenheit keine Straf- und Ermittlungsverfahren anhängig gewesen sein.