Ausländerbehörde der Region Hannover

Verurteilungen

unbeachtliche Verurteilungen:

  • Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
  • Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten zur Bewährung, die nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden sind

Es werden Verurteilungen im In- und Ausland berücksichtigt.

Sind mehrere Verurteilungen erfolgt, werden diese zusammengezählt.

Jugendstrafen stehen der Einbürgerung immer entgegen.

Die Verurteilungen werden solange berücksichtigt, bis sie aus dem Bundeszentralregister gelöscht sind. Der Zeitpunkt der Löschung hängt von der Höhe der Verurteilung ab. Weitere Informationen erhalten Sie hier.