Verkehrssicherheit

Überprüfung von Bolzplätzen

Ein Blick auf den Bolzplatz Badenstedter Straße / Am Soltekampe

Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Wochen sämtliche 147 öffentlichen Bolzplätze im Stadtgebiet und die 97 Bolzflächen auf Schulanlagen auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Anlass ist ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Celle: Danach ist die Stadt Hannover angehalten, bei Bolzplatzbelägen hinsichtlich der Verkehrssicherheit deutlich engere Bewertungsmaßstäbe anzulegen als bisher.

In Hannover gibt es rund 150 öffentliche Bolzplätze

Vorsorglich wurden nach den Überprüfungen einige Plätze kurzfristig gesperrt. Das sind im Wesentlichen Plätze mit einer sogenannten wassergebundenen Decke sowie solche mit Asphaltbelag. Derzeit läuft eine nochmalige Bewertung, nach der einige Plätze wieder freigegeben werden können, zum Teil werden auch schon Reparaturmaßnahmen vorgenommen.

Am Ende der zweiten Dezemberwoche (9. Dezember) werden ca. drei Dutzend der 147 öffentlichen Bolzplätze noch gesperrt bleiben, außerdem etwa ein bis zwei Dutzend auf Schulgrundstücken. Die Sperrung oder eingeschränkte Nutzbarkeit von Bolzplätzen auf Schulgrundstücken ist nicht gleichbedeutend mit der Sperrung des gesamten Schulhofes.

Die Stadtverwaltung bedauert die vorübergehenden Sperrungen und Einschränkungen und arbeitet auch in den kommenden Wochen daran, nach und nach weitere Plätze zu bearbeiten und wieder freizugeben. Ziel ist es, dass ein Großteil der Bolzplätze bis zum Beginn der "neuen Saison" im Frühjahr wieder nutzbar ist, jedoch ist dies auch von der Witterung abhängig.

Hintergrund: Gerichtsurteil

Hintergrund ist der Unfall eines Erwachsenen im März 2015 auf einem Bolzplatz in Limmer, der sich bei einem Tritt in ein Loch in einer Pfütze verletzte. Das Landgericht Hannover sah das Verschulden allein bei dem Freizeitfußballspieler. Das Oberlandesgericht Celle erkannte im August 2016 hingegen eine Teilschuld der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht. Gemäß Urteil (Aktenzeichen: 8 U 75/16) ist die Spielfläche eines Bolzplatzes ein "Sportplatz", aus dem strengere Ansprüche an die Beschaffenheit des Belags abzuleiten sind. Das bedeutet, dass neben tieferen Löchern auch Mulden eventuell als gefährlich einzustufen und die Plätze gegebenenfalls zu sperren sind.

(Veröffentlicht am 6. Dezember 2016)