Infektionsschutz

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung ist Voraussetzung für den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln

Nicht alle Zutaten auf der Pizza lassen sich mit bloßem Auge erkennen

 

Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und muss in mündlicher und schriftlicher Form durch das Gesundheitsamt erfolgen.

Die entsprechende Bescheinigung ist bundesweit -unabhängig vom Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes- und zeitlich unbegrenzt gültig.

 

Bitte beachten

 Die Gebühr für eine Belehrung von 26,00 Euro ist vor Beginn der Belehrungsveranstaltung zu entrichten.

Zur Zeit ist eine Barzahlung bei der Region Hannover nicht möglich. 

Sie können die Gebühr mit EC-Card, Visa oder Mastercard bezahlen.

Ihre Möglichkeiten:

Online-Belehrung mit Bezahlfunktion

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz: Online durchführen, bezahlen und die Bescheinigung per Post erhalten

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Präsenztermine im Gesundheitsamt

Online-Terminvergabe für Belehrungen gemäß §43 IfSG/Lebensmittelbelehrungen und zur amtsärztlichen Untersuchung zur Einstellung in ein Beamtenverhältnis.

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Voraussetzung zur Teilnahme an der Gesundheitsbelehrung

  • Die Gebühr für eine Belehrung von 26,00 Euro ist vor Beginn der Belehrungsveranstaltung zu entrichten.
  • Die Teilnahme an einer Belehrung wird nur mit gültigem Personalausweis oder vergleichbaren Identifikationspapieren mit Foto gewährt.

Sollten Sie in den letzten 10 Jahren schon an einer Belehrung in unserem Haus teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme nicht erforderlich. Wir können in diesem Fall eine Zweitschrift Ihrer Belehrung für eine Gebühr von 13,50 Euro ausstellen.

  • Nach Beginn der Veranstaltung wird keine Teilnahme mehr zugelassen.
  • Ein Kugelschreiber ist mitzubringen.
  • Die Belehrung dauert etwa eine Stunde.
  • Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung vor Ort ausgehändigt. Nur Belehrungsnachweise mit Unterschrift des Fachbereichsleiters und Siegel sind gültig.
  • Zu folgenden Zeiten können Sie uns in der Weinstraße 2, 30171 Hannover erreichen: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr.