Landeshauptstadt Hannover

Hinweise für Hundehalter*innen in Hannover

Was Sie bei der Haltung eines Hundes beachten sollten.

Spielender Hund

Jede*r Hundehalter*in muss

  • ihren*seinen Hund bei der Stadt Hannover - Fachbereich Finanzen - steuerlich anmelden (Hundesteuer);
  • ihren*seinen Hund durch einen Transponder (Chip) kennzeichnen;
  • eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen (Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 500.000 €, bei Sachschäden 250.000 €)
  • ihren*seinen Hund im Hunderegister Niedersachsen der GovConnect GmbH registrieren lassen, online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 / 39010400
  • ihre*seine Sachkunde im Umgang mit Hunden nachweisen. Die Sachkundeprüfung wird von Hundeschulen und Tierärzten abgenommen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten anerkannt wurden. Die Liste mit den anerkannten Prüfern und weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums unter http://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html.
  • ihren*seinen Hund entsprechend seinen Bedürfnissen angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (Tierschutzhundeverordnung).
  • sicherstellen, dass der Hund nur von Personen geführt wird, die den Hund beherrschen können.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen des Niedersächsischen Hundegesetzes finden Sie auch unter dem folgenden Internetlink zum Niedersächischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Information zum Niedersächsischen Hundegesetz (Fragen und Antworten)

auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Link zum Bundesministerium der Justiz

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Was müssen Sie als Hundeführer*in beachten?

  • Wer einen Hund führt, muss in der Lage sein, ihn zu beherrschen. Es muss stets eine Hundeleine mitgeführt werden.
  • Der Hund muss immer in dem von Ihnen sichtbaren Einflussbereich bleiben und darf nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.
  • Sie müssen verhindern, dass Ihr Hund Menschen oder Tiere gefährdend anspringt oder anfällt.
  • Hundekot muss von der*dem Hundeführer*in sofort entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden (z. B. in Abfallbehälter).

Wohin darf ich einen Hund nicht mitnehmen?

Ein Hundeverbot gilt

  • auf Kinderspielplätzen und Spielparks,
  • auf Friedhöfen,
  • auf Schulhöfen,
  • im Stadtpark und im Tiergarten,
  • in den Herrenhäuser Gärten (Großer Garten, Berggarten) und
  • auf Liegewiesen sowie
  • auf Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten und
  • einzelne Flächen in Grünanlagen, bei denen das Hundeverbot mit Schildern gekennzeichnet ist.

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden und Menschen mit Behinderung, die einen Behindertenbegleithund (Assistenzhund) mit sich führen. Diese Ausnahme gilt nicht auf Kinderspielplätzen, in Spielparks und im Tiergarten.

Infos für Hundehalter

Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen in Hannover

Über Leinenzwang und Hundeauslaufflächen in der Landeshauptstadt.

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Hundesteuer Festsetzung (Service-Portal der LHH)

Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügung- und Hundesteuer, schriftlich anzumel...

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Anmeldung eines Hundes

Hundesteuer Landeshauptstadt Hannover

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Abmeldung eines Hundes

Hundesteuer Landeshauptstadt Hannover

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Ummeldung eines Hundes wegen eines Umzugs innerhalb Hannovers oder aufgrund einer Namensänderung

Hundesteuer Landeshauptstadt Hannover

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Hundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers (Service-Portal der LHH)

Hundehalter*innen müssen seit 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.

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Zentrales Hunderegister Niedersachsen

https://www.hunderegister-nds.de/login

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Wichtige Telefonnummern

Polizei (bei akuten Gefahrensituationen):

Tel. 110

Infos zur Hundeverordnung:

Tel. 168-31254 und Tel. 168-31255

Infos zu Hundeauslaufflächen:

Tel. 168-43801

Hundesteuerstelle:

Tel. 168-40024

Tierschutz:

Tel. 168-31153