Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm
Nach den Vorschriften des Fluglärmgesetzes kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zustehen, wenn sich das betreffende Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone des am 21.09.2010 in Kraft getretenen Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen befindet. Die Lärmschutzbereiche umfassen jeweils Teile der Gemeindegebiete der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Garbsen und Langenhagen und der Gemeinde lsernhagen.
Die Region Hannover ist als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm für den Bereich der Gemeinde lsernhagen.
Dokumente:
Weitere Informationen zum Lärmschutzbereich einschließlich der Karten mit den Schutzzonen sowie die rechtlichen Grundlagen:


