Region Hannover

Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen

Nach den Vorschriften des Fluglärmgesetzes kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zustehen, wenn sich das betreffende Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone des am 21.09.2010 in Kraft getretenen Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen befindet. 

Die Lärmschutzbereiche umfassen jeweils Teile der Gemeindegebiete der Landeshauptstadt Hannover, der Städte Garbsen und Langenhagen und der Gemeinde Isernhagen.

Die Region Hannover war als Untere Bauaufsichtsbehörde bis zum 21.09.2020 zuständig für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutz-maßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm für den Bereich der Gemeinde Isernhagen. Diese Antragsmöglichkeit besteht aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist (§ 9 Abs. 7 Satz 2 Fluglärmgesetz) seit dem 22.09.2020 nicht mehr.

Ab dem 01.08.2019 haben berechtigte Eigentümer jedoch die Möglichkeit, direkt bei der Flughafengesellschaft einen Antrag auf die Erstattung von entsprechenden Aufwendungen zu stellen.

Die Flughafengesellschaft hat dazu ein eigenes "Schallschutzprogramm 2019" aufgelegt. In diesem unbefristeten Programm hat der Flugplatzhalter auf die Anwendung der gesetzlichen Ausschlussfrist verzichtet.
Entsprechende Anträge sind direkt bei der Flughafengesellschaft zu stellen. Nähere Informationen können Sie hier finden:

http://www.hannover-airport.de/unternehmen- airport/laermschutz/ schallschutzprogramm2019/