Region Hannover

Bauvoranfragen

Für die Entscheidung über einen Grundstückskauf oder um Einzelfragen für einen Entwurf abzuklären, kann es erforderlich sein, über einzelne im späteren Baugenehmigungsverfahren zu entscheidende Fragen eine verbindliche Vorabauskunft der Bauaufsichtsbehörde zu erhalten.

Meistens geht es bei Bauvoranfragen um die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens auf einem bestimmten Grundstück nach dem städtebaulichen Planungsrecht.

Die Bauvoranfrage muss eine oder mehrere, selbstständig zu prüfende Fragen enthalten. Die zugehörigen Bauvorlagen müssen alle Informationen enthalten, die die Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung der gestellten Einzelfrage benötigt.

Die Bauvoranfrage wird in dreifacher Ausfertigung bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht, die sie dann mit ihrer Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.

Für die Bauvoranfrage ist die Schriftform vorgeschrieben. Der Voranfragebescheid ist gebührenpflichtig.

Im Unterschied zu der unverbindlichen mündlichen Auskunft ist der Bauvorbescheid rechtsverbindlich und die Bauaufsichtsbehörde ist an die darin getroffene Aussage innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsfrist gebunden.