Denkmalschutz & Denkmalpflege

Ziele, Organisation und Rechtsgrundlagen

Denkmalschutz und Denkmalpflege kümmern sich um unser baukulturelles und archäologisches Erbe. 

Seit 1978 gibt es hierfür das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG).
Zuständige Ansprechpartner sind in der Regel die Unteren Denkmalschutzbehörden. 

Der Regelungsgehalt des NDSchG in der Übersicht:

Was ist ein Kulturdenkmal?

(§ 3 NDSchG)

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Verzeichnis der Kulturdenkmale

(§ 4 NDSchG)

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Die Erhaltungspflicht und ihre Grenzen

(§§ 6 und 7 NDSchG)

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Veränderungen in der Umgebung von Baudenkmalen

(§ 8 NDSchG)

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Genehmigungspflicht

(§§ 10, 12, 13 und 14 NDSchG)

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Zuständigkeiten

(§§ 19-21 NDSchG)

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Genehmigungsverfahren

(§ 24 NDSchG)

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Rechtsmittel gegen Anordnungen der Denkmalschutzbehörde

Zuschüsse und steuerliche Abschreibung für Erhaltungsmaßnahmen