Region Hannover

Wie umgehen mit rassistischen und rechtsextremen Äußerungen bei Veranstaltungen?

   

Wenn (extrem) Rechte bei Veranstaltungen auftauchen, die sie nicht selbst organisiert haben, geht es ihnen meistens nur um eins: Mit allen Mitteln zu Wort zu kommen. Gelingt ihnen das nicht, werden sie oft bedrohlich und gewalttätig. Dort, wo man ihnen das Wort überlässt, geht es ihnen nicht um einen Austausch von Argumenten, sondern um die ungehinderte Verbreitung ihrer Propaganda. Für dieses Vorgehen haben sie einen Begriff erfunden: Wortergreifungsstrategie. Demokratische Parteien und zivilgesellschaftliche Initiativen zur direkten Auseinandersetzung mit ihren menschenverachtenden Positionen zu zwingen, ist erklärtes Ziel der so genannten Wortergreifungsstrategie.
Man kann die extreme Rechte aber durchaus in ihre Schranken weisen. Je besser eine Veranstaltung vorbereitet ist, desto eher gelingt dies. Das beginnt bei der öffentlichen Ankündigung der Veranstaltung. Denn nach § 6 des Versammlungsgesetzes können bestimmte Personen oder Personenkreise in der Einladung und Ankündigung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden. Dies gilt aber nur für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bei Demonstrationen oder Kundgebungen – also bei Versammlungen unter freiem Himmel – gilt diese Vorschrift ebenso wenig wie für Pressevertreterinnen und -vertreter.

Wichtig ist, dass schon die Veranstaltungseinladung eine entsprechende Formulierung enthält, die extrem Rechte ausschließt. Beispielsweise den Satz: Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Veranstaltung sind extrem Rechte. Dann kann Neonazis der Zutritt verwehrt werden. Wenn sie schon im Raum der Veranstaltung sind, können sie unter Verweis auf die Ankündigung aus dem Raum entfernt und unter Umständen auch wegen Hausfriedensbruch zur Verantwortung gezogen werden.

Auch Störerinnen und Störer mit offensichtlich unfriedlichen Absichten dürfen zurückgewiesen werden. Nach § 11 Versammlungsgesetz kann die Leitung einer Versammlung zudem Teilnehmende ausschließen, "welche die Versammlung gröblich stören". Maßgeblich ist ein wiederholtes Störverhalten, das auf eine Behinderung, Unterbrechung oder Auflösung der Veranstaltung zielt. Einfache Zwischenrufe oder harsche Kritik reichen nicht aus.

Mobile Beratungsteams unterstützen Lehrerinnen und Lehrer, Politikerinnen und Politiker, Gewerkschaften und kleine Initiativen. Beratungsteams liefern Argumente und Checklisten. So kann sichergestellt werden, dass die Veranstaltung den Rechtsextremisten nicht als Plattform dienen kann.

Weitere Informationen unter:

http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41323/wie-umgehen-mit-neonazis-auf-veranstaltungen