Verhandlungen in New York

Der Atomwaffen-Sperrvertrag

Der Vertrag hat viele Namen: Atomwaffen-Sperrvertrag, Nichtverbreitungs-Vertrag (NVV) und Non-Proliferation-Treaty (NPT).

Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV), auch Atomwaffensperrvertrag genannt, trat 1970 in Kraft. Damit wurde festgeschrieben: Kein anderes Land außer China, Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA darf legal Atomwaffen entwickeln oder erwerben. Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea besitzen Atomwaffen und sind nicht Mitglieder des NVV.

Inzwischen gibt es 189 Vertragsstaaten. Im Gegenzug bekommen sie durch Artikel IV atomare Materialien, wissenschaftliches Know-how und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung unter Artikel VI, alle Atomwaffen „in redlicher Absicht“ durch einen Ächtungsvertrag abzurüsten.

Die Laufzeit des Vertrages betrug zunächst 25 Jahre. Alle fünf Jahre wird der Vertrag bei Überprüfungskonferenzen auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Im Mai 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag zeitlich unbegrenzt und ohne Bedingungen verlängert.

Nach einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 entstand ein 13 Schritte Programm zur atomaren Abrüstung. Die fünf offiziellen Atommächte sagten darin die völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe. Die Unterzeichnerstaaten konnten jedoch bei der Überprüfungskonferenz 2005 keinen Konsens darüber finden, wie man das Abrüstungsprogramm fortführen könnte. 2010 war die Konferenz erfolgreicher und ein Aktionsplan mit 64 Maßnahmen wurde verabredet. Allerdings wurde bis dato wenig von diesem Plan umgesetzt.

Die Überprüfungskonferenz von 2015 gilt als gescheitert, weil es keinen Konsens über ein Abschlussdokument gab. Hauptstreitpunkt war die Umsetzung der 1995 verabschiedeten Resolution zu einer Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten durch eine Verhandlungskonferenz. Die Konferenz hätte 2012 in Helsinki stattfinden müssen, wurde aber abgesagt. Während der Überprüfungskonferenz kursierte eine Erklärung mit dem Titel "Humanitarian Pledge", die bis Ende der Konferenz 120 Unterzeichnerstaaten hatte. Diese Erklärung war die Grundlage für den weiteren Prozess für einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, der in einer Verhandlungskonferenz 2017 mündet.

(Stand: Dezember 2016)

Weitere Informationen zum Atomwaffensperrvertrag

Weiterleitung zum Internetauftritt von www.atomwaffena-z.info

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