Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Bereichsleitung Branddirektor Dipl.-Chem. Andreas Henke.

Gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes obliegt den Kommunen mit Berufsfeuerwehren die Wahrnehmung der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Unter diesem Begriff versteht man im Allgemeinen präventive Maßnahmen, die der Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes von Bränden dienen. Dies schließt insbesondere die Maßnahmen ein, welche im Schadensfall eine frühe Branderkennung, die Rettung von Menschen und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen. Formal wird zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz unterschieden.

Für die Landeshauptstadt Hannover nimmt der Fachbereich Feuerwehr sowohl die gesetzlich geforderten, als auch zusätzliche Aufgaben wahr. Zu diesen zählen im Wesentlichen:

  • Durchführung von Brandverhütungsschauen
  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen für  sonstige Behörden und Einrichtungen
  • Beratungen für Architekten, Bauherren sowie für Bürgerinnen und Bürgern
  • Brandschutzerziehung und -aufklärung
  • Abnahmen von Veranstaltungen in Versammlungsstätten
  • Prüfen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufgaben des Brandschutzbeauftragten  für das Klinikum Region Hannover GmbH und den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Die Landeshauptstadt Hannover ist Katastrophenschutzbehörde gem. Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Die administrative Koordination und Bearbeitung aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten werden vom Sachgebiet 37.13 federführend wahrgenommen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:

  • Erarbeitung von Einsatzkonzepten bei Großveranstaltungen oder Gefahrenlagen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung einer besonderen Einsatzplanung bedürfen,
  • Analyse der aktuellen lokalen, nationalen und internationalen Bedrohungslage sowie die Erarbeitung erforderlicher Maßnahmen für die LHH als Katastrophenschutzbehörde
  • Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen,
  • Erarbeitung von Konzepten für die Organisation, Ausbildung und Führung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
  • Überwachung und Unterstützung der gemäß Katastrophenschutzplan eingerichteten Führungseinrichtungen des Katastrophenschutzes
  • Bearbeitung von Angelegenheiten der übergreifenden Katastrophenschutzplanung mit anderen Katastrophenschutzbehörden
  • Bearbeitung aller Angelegenheiten der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit (ZMZ)
  • Auftragsverwaltung für den Bund in Angelegenheiten des Zivilschutzes
  • Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Information sowie Warnung der Bevölkerung

Außerdem betreibt der Bereich 37.1 eine Feuerlöscherwerkstatt, in welcher die Feuerlöscher einer Vielzahl der städtischen Einrichtungen gewartet und geprüft werden.