Unterschiede zwischen Taxen und Mietwagen

Taxen:

  • hell-elfenbein-farbiger Anstrich (bei einer anderen Farbe ist eine Ausnahmegenehmigung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr notwendig).
  • Taxi-Schild (Reuner) auf dem Dach.
  • Rechts unten in der Heckscheibe ist die Ordnungsnummer angebracht
  • es ist die kürzeste Strecke zwischen Start- und Zielort zu fahren
  • Erhalt der Aufträge durch Bereithalten an Taxenständen, Anwinken oder telefonisch oder per Funk z.B. über die Taxizentrale
  • Fahrziel bestimmt der Fahrgast
  • Betriebspflicht (Taxen müssen regelmäßig zur Personenbeförderung bereitgehalten werden)· Beförderungspflicht
  • Fahrpreisanzeiger (Taxameter) ist zwingend notwendig· Abrechnung nach der Taxentarifverordnung· nur Langstrecken dürfen frei vereinbart werden

Mietwagen:

  • Keine Farbvorgabe
  • nach außen nicht gekennzeichnet
  • ein Mietwagen darf äußerlich nicht mit einem Taxi verwechselt werden
  • Mietwagen werden im Ganzen zur Beförderung gemietet· Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Mieter
  • Aufträge dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden und sind buchmäßig zu erfassen und ein Jahr lang aufzuheben
  • es besteht eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz
  • keine Betriebspflicht·
  • keine Beförderungspflicht
  • Wegstreckenzähler (Ausnahmegenehmigung möglich)· Fahrpreise sind frei vereinbar (es gibt keine Verordnung)