Allgemeines

Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass das Folgen hat. Der Grund: Er oder sie gefährdet durch sein bzw. ihr Verhalten andere.

Fragen über Fragen

Was fällt unter den Begriff „Verkehrsordnungswidrigkeiten“?

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind bewusste oder unbewusste Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Hierzu zählen als besonders gravierende Verstöße Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr oder das Fahren unter Drogeneinfluss, das Nichttragen eines Schutzhelms oder das rechtswidrige Benutzen eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren, um nur die Schwerwiegendsten zu nennen. Und natürlich gehört auch die Vielzahl der Park- und Halteverstöße zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wenn ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe – welche Behörde ist zuständig?

Das hängt davon ab, wo die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde. Im Gebiet der Stadt Hannover ist die Landeshauptstadt zuständig. In den 20 übrigen Kommunen in der Region Hannover ist die Region Hannover zuständig. Ein Blick auf die Übersichtskarte gibt Gewissheit.

Hannover Neustadt am Rübenberge Wedemark Burgwedel Burgdorf Uetze Wunstorf Garbsen Langenhagen Isernhagen Lehrte Sehnde Seelze Barsinghausen Gehrden Ronnenberg Hemmingen Laatzen Wennigsen Springe Pattensen

Welche Folgen kann ein Verstoß haben?

  • Verwarnungsgeld bei verhältnismäßig geringen Verstößen
  • Bußgeld bei schwereren Verstößen
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich schon habe?

Eine Auskunft zu Ihrem Punktestand ist nur durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg möglich.  

Kann der Schriftverkehr mit dem Team Verkehrsordnungswidrigkeiten der Region Hannover über eine andere Anschrift als meine Privatanschrift geführt werden?

Der Schriftverkehr kann in begründeten Einzelfällen auch über eine andere Anschrift geführt werden. Dazu ist rechtzeitig schriftlich eine andere Anschrift zu benennen.