Telefonische Beratung
Beratung für Fachkräfte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Schutz von Kindern und Jugendlichen – das geht uns alle an! Sie stehen beruflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und haben Fragen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung? Wir unterstützen Sie.
Telefonische Beratung: +49 511 270 785 22
Montag: | 09.30 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 bis 15.30 Uhr | |
Mittwoch: | 12.30 bis 15.30 Uhr | |
Donnerstag: | 09.30 bis 13.00 Uhr | 13.30 bis 15.30 Uhr |
Freitag: | 09.30 bis 12.00 Uhr |
Was macht die Beratung für Fachkräfte?
Im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte informieren und beraten zu Themen im Kinderschutz:
- Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung
- Vorgehen, Handlungsabläufe, Kooperationsmöglichkeiten und Datenschutz
- Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien
Die personenbezogenen Daten des Kindes, Jugendlichen oder seiner Familie werden zur Wahrung des Datenschutzes durchgängig pseudonymisiert.
Wann kann ich die Fachberatung nutzen?
Anzeichen von Verletzungen, auffälliges Sozialverhalten, mangelnde medizinische Versorgung, witterungsunangemessene und verschmutzte Kleidung…Wer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, muss handeln. Die Fachberatung hilft Ihnen bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und dem Entwickeln weiterer Handlungsschritte.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Anspruchsberechtigt nach § 8b SGB VIII, § 4 KKG sind alle Personen, die beruflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Hierzu gehören unter anderem:
- Lehrkräfte
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
- Ärztinnen und Ärzte
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Psychologinnen und Psychologen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Musik- oder Ballettschulen
- Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Beispiel Fußballtrainerinnen und Fußballtrainer
- Aber auch Ausbildende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel, der Gastronomie, der Hausverwaltung oder im Handwerk
- ….
Wer bezahlt die Leistungen?
Die Fachberatung ist für die Anruferinnen und Anrufer kostenlos. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die von den öffentlichen Jugendhilfeträgern von Stadt und Region Hannover finanziert wird.
Was können Sie beitragen?
Hilfreich für die Fachberatung ist es, wenn Sie sich auf das Gespräch vorbereiten und vor Ihrem Anruf alle wichtigen Fakten und Beobachtungen, die Sie selbst oder Ihre Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, zusammentragen. Nutzen Sie bitte die Fachberatung auch, wenn Sie für diesen Schritt keine Zeit haben.
Ich bin KEINE Fachkraft, an wen kann ich mich wenden?
Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Nachbarn, Freunde) können sich bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung direkt an das zuständige Jugendamt wenden. Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt, in dem das betroffene Kind und/oder der betroffene Jugendliche aktuell lebt und somit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sie machen sich Sorgen um ein Kind?
- Sie brauchen Hilfe bei der Klärung eines Konfliktes?
- Sie brauchen Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes?
- Sie möchten eine Kindeswohlgefährdung melden?
Im Folgenden sind die Kontaktdaten der Jugendämter in der Region Hannover verlinkt.
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Telefonnummern für Beratungsanliegen und im akuten Fall der Kindeswohlgefährdung. | Stand: Februar 2024
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Kindeswohlgefährdung mitteilen – Meldebogen interaktiv
Mitteilungsbogen zur Dokumentation einer Kindeswohlgefährdung zum Ausfüllen am PC, Stand: Februar 2024
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Der Pocketflyer im Taschenformat für ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen ermöglicht schnelle Hilfe bei bestehendem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: W...
Weitere Informationen und Anlaufstellen zum Thema Kinderschutz für Fachkräfte und Privatpersonen finden Sie unter www.kinderschutz-niedersachsen.de