Für eine gute Versorgung

Pflegekonferenz der Region Hannover

Die Konferenz befasst sich mit Fragen der pflegerischen Versorgung und den Herausforderungen in der Altenhilfe.

Gemäß § 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) in der Fassung vom 26. Mai 2004 kann im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eine Pflegekonferenz einberufen werden, um dort Fragen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten.

Mit Bildung der Region wurde die Einrichtung einer Pflegekonferenz für notwendig erachtet, um den durch die demografische Entwicklung verursachten Herausforderungen in der Altenhilfe begegnen zu können. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der ambulanten Versorgungsstrukturen, die Hilfe- und Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Haushalt ermöglichen sollen.

Die Ergebnisse und Beschlüsse der Pflegekonferenz haben empfehlenden Charakter für die Sozialplanung der Region Hannover.

Informationen

über die Pflegekonferenz und die dort behandelten Themen erhalten Sie bei 
Region Hannover
Fachbereich Soziales
Team Hilfe zur Pflege – Beratung und Planung