Landeshauptstadt Hannover

Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone

Bestimmte Fahrzeuggruppen, z. B. Motorräder, dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren.

Historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichnung sind von der Plakettenpflicht befreit

Die Kennzeichnungsverordnung, die die Vergabe der Plaketten regelt, sieht für bestimmte Fahrzeuge generelle Ausnahmen vom Fahrverbot vor. Dazu gehören u. a. mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder, Krankenwagen, Fahrzeuge, in denen Behinderte (mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“) fahren oder gefahren werden, Historische Fahrzeuge (H-Zusatzkennzeichen, 07-Kennzeichen) und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung, z. B. Polizei und Feuerwehr. Darüber hinaus hat die Stadt Hannover für weitere Fahrzeuggruppen generelle Ausnahmen vom Fahrverbot zugelassen.

Die folgenden generellen Ausnahmen wurden bzw. werden mit Allgemeinverfügung zugelassen und gelten bis zum 31.12.2022:

  • Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen
  • Schaustellerfahrzeuge für Veranstaltungen in der Umweltzone (z. B. Schützenfest), für die Fahrt zum Veranstaltungsort und die Rückfahrt nach Veranstaltungsende – ein Nachweis über die Teilnahme an der Veranstaltung ist mitzuführen
  • Busse des ÖPNV
  • Reisebusse
  • Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

Ein Ausnahmeantrag ist nicht erforderlich. Als Nachweis gelten die besondere Fahrzeugart, ansonsten stellt die Stadt Hannover einen gebührenfreien Berechtigungsnachweis aus, der beim Bereich Umweltschutz (siehe nebenstehende Adresse) erhältlich ist.