Trinkwasserverordnung

Informationspflicht über vorhandene Bleileitungen

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt seit dem 1. Dezember 2013 nur noch 0,010 mg/l

Seit dem 1. Dezember 2013 ist gemäß Trinkwasserverordnung der Betreiber einer Hausinstallation – sobald er hiervon Kenntnis erlangt – verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn noch Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind. Damit sollen die betroffenen Verbraucher angemessene "provisorische" Verhaltensmaßnahmen bis zum Austausch der Leitungen durchführen können.
Dies heißt, dass die Nutzer kein Stagnationswasser, sondern nur abgelaufenes Wasser zum Verzehr verwenden sollen. Für Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere gilt die Empfehlung, Wasser aus Bleileitungen nicht zu trinken und nicht zur Speisenzubereitung zu verwenden. Bei Verwendung von abgepacktem Wasser für Säuglinge soll auf die Kennzeichnung "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" geachtet werden.

Bereits durch die Änderung der Trinkwasser-Verordnung zum 1.1.2003 war eine Absenkung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser festgesetzt worden. Aus gesundheitlichen Gründen sind Belastungen des Trinkwassers mit Blei unerwünscht – vor allem Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder können in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Daher wurde der Grenzwert in zwei Stufen abgesenkt. Vom 1. Dezember 2003 galt ein Wert von 0,025 Milligramm pro Liter (mg/l) und seit dem 1. Dezember 2013 gilt ein Wert von 0,010 mg/l. Ein solcher Grenzwert kann nach allgemeiner Auffassung nur dann sicher eingehalten werden, wenn keine Bleileitungen mehr für den Transport des Wassers genutzt werden. Daher sieht die am 1. November 2011 in Kraft getretene Fassung der Trinkwasserverordnung vor, dass der Betreiber die Verbraucher über dann noch vorhandene Bleileitungen informieren muss.

Betroffen sein können vor allem ältere Häuser aus der Vorkriegszeit, allerdings wurde bis Anfang der 70iger Jahre Blei als Installationsmaterial in der Region noch vereinzelt verwendet.

Den Eigentümern von Gebäuden vor 1974 wird dringend empfohlen, falls bisher noch nicht geschehen, ihr Eigentum auf bleihaltige Installationsmaterialien überprüfen zu lassen und falls Bleileitungen noch in Betrieb sind unverzüglich mit der Planung für einen Austausch bzw. mit dem Austausch zu beginnen.

Trinkwasser wird bleifrei

Grenzwert für Blei im Trinkwasser seit 1. Dezember 2013 - Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit und des Umweltbundesamtes

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