Rechtliche Grundlagen für die Regelungen zur Umweltzone
Von der EU-Richtlinie zum städtischen Luftreinhalteplan
Die Europäische Union hat mit ihrer Luftqualitätsrahmenrichtlinie und den Tochterrichlinien neue verbindliche Grenzwerte für die Luftschadstoffe vorgegeben, die 2002 in bundesdeutsches Recht überführt wurden. Bei einer Überschreitung von Grenzwerten, wird die Aufstellung eines Luftreinhalteplans erforderlich. Der Luftreinhalteplan soll Maßnahmen zur dauerhaften Minderung von Luftschadstoffkonzentrationen enthalten, so dass nach der Umsetzung der Maßnahmen die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden.
Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung der Luftschadstoffe ist die Ausweisung einer Umweltzone, in der Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hoher Schadstoffemission vorgesehen werden.
Aufgrund einer Landesverordnung sind seit dem 1. April 2007 die niedersächsischen Städte 2007 für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig.
Luftreinhalte-Aktionsplan für Hannover
Ratsbeschluss vom 12. Juli 2007
Luftqualitätsplan Hannover 2011
Aktualisierung des Luftreinhalteplans 2007
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Hannover über generelle Ausnahmen von dem Verkehrsverbot innerhalb der Umweltzone 2023
Regelung für generelle Ausnahmen für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023
Ergänzung Allgemeinverfügung
Regelung zur gegenseitigen Anerkennung von tschechischen und deutschen Umweltplaketten