EU-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionsplan (LAP) 2018

Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Landeshauptstadt Hannover hat 2009 erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt und 2014 fortgeschrieben.

Turnusgemäß wurde den politischen Gremien mit der Drucksache Nr. 2688/2018N2 der Entwurf eines neuen Lärmaktionsplans vorgelegt. Am 16. September 2019 hat die Ratsversammlung den Beschluss zur Auslage des Entwurfs gefasst.

Nach der öffentlichen Auslage des Entwurfs wurden Anregungen von Bürgern und den politischen Gremien in den Entwurf eingearbeitet und schließlich als Lärmaktionsplan 2018 vom Verwaltungsausschuss am 12.03.2020 beschlossen (https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0305-2020).

Lärmschutz und Lärmminderung sind integrale Bestandteile der Stadt- und Verkehrsplanung. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Minderung des Verkehrslärms. Deshalb beabsichtigt die Stadt, an besonders lärmbelasteten Straßen, unter anderem mit einem Schallschutzfensterprogramm zur Verbesserung der Wohnsituation beizutragen.