Grüne Plakette notwendig

Welche Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren?

Ausgabe der Plaketten, Partikelfilter, Ausnahmeregelungen

Die grüne Plakette für freie Fahrt in der Umweltzone

Seit 2010 ist die Umweltzone nur noch von KFZ mit einer grünen Plakette (Diesel ab Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator, KFZ ohne Verbrennungsmotor wie z. B. Elektroautos) befahrbar. Durch Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter können Dieselfahrzeuge die Plakette der jeweils nächst höheren Schadstoffgruppe erhalten. Zur Orientierung für alle AutofahrerInnen geben Hinweisschilder an der Grenze der Umweltzone Auskunft über die Fahrzeuge, die freie Fahrt haben.

Ausnahmen gelten u.a. für Fahrzeuge zum Schwerbehinderten-Transport, Kranken- und Arztwagen, Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Reinigungsfahrzeuge (Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung) sowie Mopeds und Motorräder. Weitere Informationen zu Ausnahmeregelungen finden Sie unten.

Landeshauptstadt Hannover

Anträge zum Befahren der Umweltzone

Informationen zur Antragsstellung und Antragsformulare für eine Umweltzonen-Ausnahmebewilligung

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