Landeshauptstadt Hannover

Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Bearbeitung fast aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover.

Das Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Bearbeitung fast aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover, wie z.B. Tierschutzrecht, Gaststätten- und Gewerberecht, Meldegesetz, Schulgesetz, Baumschutzsatzung, Straßen- und Grünanlagenordnung und Ordnungswidrigkeitengesetz.

Im Sachgebiet werden folgende Rechtsgebiete nicht bearbeitet:

  • Straßenverkehrsrecht (FB Öffentliche Ordnung, Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten)
  • Steuerrecht (FB Finanzen)
  • Bauordnungsrecht (FB Planen und Stadtentwicklung)
  • Schwarzarbeitsgesetz (FB Öffentliche Ordnung, Sachgebiet Gewerberecht und Verbraucherschutz)
  • Abfallrecht (Region Hannover)
  • Umwelt- und Naturschutzrecht (Region Hannover)

Anzeigen können sowohl hier als auch bei allen anderen Dienststellen der Stadtverwaltung sowie bei der Polizei erstattet werden.

Sofern das Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten nicht zuständig ist, wird die Eingabe an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ist die Landeshauptstadt Hannover insgesamt unzuständig, können hierbei jedoch Nachteile bei gegebenenfalls laufenden Fristen entstehen. Diese gingen zu Lasten des Absenders.

Die Ermittlungen vor Ort werden durch die Polizei oder die Fachbereiche der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens erfolgt im Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten.

Telefonische Erreichbarkeit

  • Mo. bis Mi.: 8:30 bis 14 Uhr
  • Do.: 8:30 bis 15 Uhr
  • Fr.: 8:30 bis 13 Uhr

Der Besucher*innenverkehr ist pandemiebedingt eingeschränkt. Persönliche Vorsprachen sind nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme möglich. Unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anhörungsbogen beziehungsweise Verwarn- oder Bußgeldbescheid.