Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover

Download wichtiger Unterlagen & Anträge

Neben der grundsätzlichen Genehmigung kann es – je nach Art Ihrer Veranstaltung – möglich sein, dass Sie verschiedene Genehmigungen benötigen, die zum Teil nicht durch das städtische Eventmanagement erteilt werden. 

Hier finden Sie entsprechende Vordrucke für die jeweiligen Anträge.

Massenaufstieg von Luftballonen

Wenn bei einer Veranstaltung ein massenhafter Aufstieg von Luftballons geplant ist (ab 500 Stück), z.B. bei Luftballonwettbewerben, so ist eine Genehmigung der zuständigen Luftsicherung notwendig.

Antrag „Massenaufstieg von Luftballonen“ im pdf-Format
Infoblatt „Massenaufstieg von Luftballonen“  im pdf-Format

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone

In Hannover ist das Befahren der Innenstadt nur noch mit der so genannten „Umweltplakette“ möglich. Von dieser Vorschrift sind jedoch Ausnahmen, z.B. für Schausteller, Auf- und Abbaufahrzeuge bei Großveranstaltungen oder für TeilnehmerInnen bei Oldtimerrennen möglich.

Antrag "Ausnahmebewilligung zum Befahren der Umweltzone".

Informationen zur Umweltzone finden Sie HIER.

Aufstellen von Toilettenwagen

Bei vielen Großveranstaltungen werden neben sogenannten „Dixie“-Toiletten auch Toilettenwagen aufgestellt und an das Entwässerungsnetz der Stadt Hannover angeschlossen.

Zuständig hierfür ist die Stadtentwässerung Hannover.  Der Anschluss eines Toilettenwagens an das öffentliche Kanalnetz ist antragspflichtig. Einen entsprechenden Entwässerungsantrag finden Sie HIER.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie HIER.

Genehmigungen für Versammlungsstätten

Fällt eine Veranstaltung unter die sogenannte Versammlungsstättenverordnung – das ist meist dann der Fall, wenn Veranstaltungen in Räumen mit mehr als 200 Personen geplant werden, die nicht dafür vorgesehen sind. Hier ist eine entsprechende Genehmigung nach § 64 NBauO durch die Landeshauptstadt Hannover erforderlich. Bitte beachten Sie, dass hierbei die Einbindung einer zur Bauvorlage berechtigten Person, meist ist dies ein Architekt, notwendig ist.

Antrag & Merkblatt

Genehmigungen für Open Air-Veranstaltungen

Geplante Open Air-Veranstaltungen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, müssen jedoch nach Prüfung ggf. auf Grundlage des Nds. Polizeigesetzes im Sinne der Gefahrenabwehr beurteilt werden. Vor Durchführung der Veranstaltungen können dann entsprechende Auflagen formuliert sein.

Gebrauchsabnahme von „Fliegenden Bauten“

Bei größeren oder bestimmten Aufbauten ist gemäß Niedersächsischer Bauordnung eine Anzeige und ggf. Gebrauchsabnahme durch die Landeshauptstadt Hannover mit vorheriger Vorlage des Baubuches notwendig. Dies ist zum Beispiel bei Aufbauten, die höher als 5 Meter sind, der Fall, oder bei Bühnen mit mehr 100 Quadratmetern Fläche, Podesthöhe mehr als 1,50 Meter bzw. bei Zelten mit mehr als 75 Quadratmetern Fläche. Bitte verwenden Sie hierfür den unten stehenden Vordruck.

 

Sondernutzungssatzung

PDF-Datei: Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover vom 13.11.2008 (Änderung vom 15.06.2017)