Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Hannover im Überblick

Gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegen dem Rechnungsprüfungsamt als gesetzlich zugewiesene Aufgaben:

  • die Prüfung der Jahresrechnung,
  • die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege,
  • die dauernde Überwachung und Prüfung der Kassen der Stadt und ihrer Eigenbetriebe,
  • die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung
  • und die Vorprüfung für das Land in festgelegten Bereichen.

Darüber hinaus hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen. Hierzu zählen:

  • die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände,
  • die Prüfung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
  • die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und der Stiftungen,
  • die Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter oder Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • sowie die von der Stadt vorbehaltenen Kassen-, Buch- und Betriebsprüfungen bei Beteiligungen, Kreditvergaben oder ähnlichem.

Neben der Erörterung von Prüfungsergebnissen mit den geprüften Fachbereichen und Betrieben wird über die bei den Prüfungen getroffenen Feststellungen regelmäßig schriftlich und mündlich in dem Ratsausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung berichtet. Wesentliche Prüfungsfeststellungen werden in dem jährlichen Schlussbericht zusammengefasst.

Insbesondere im Zuge von Verwaltungsreformprozessen nimmt darüber hinaus die Bedeutung der begleitenden und beratenden Prüfungen im Vorfeld von Entscheidungen eine stärkere Rolle ein.

Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt

Schlussberichte

Die wesentlichen Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt für die letzten fünf Haushaltsjahre

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Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

abrufbar auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport

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