Sportleistungszentrum und Erika-Fisch-Stadion

Informationen, Mietantrag und Benutzungsbedingungen im Sportpark Hannover

Sportpark Hannover

Laufbahnen im Erika-Fisch-Stadion

Der Sportpark Hannover ist die in Deutschland größte zusammenliegende Sportfläche einer Großstadt. Das Areal um das Sportleistungszentrum, Erika-Fisch-Stadion und dem Stadionbad ist ca. 45 Hektar groß.

Das Sportleistungszentrum (SLZ) ist mit einem 50m Schwimmbecken ausgestattet und Bundesstützpunkt für Wasserball. Weiterhin verfügt das SLZ über eine Leichtathletikhalle mit einer 200m Rundlaufbahn und einem 100m langen Laufschlauch. Die Sporthalle ist in 4 Segmente teilbar, wobei ein Segment mit einer Weitsprung- und Stabhochsprunganlage ausgestattet ist, so dass auch in der kalten Jahreszeit optimale Trainingsbedingungen für den Leistungssport vorzufinden sind.

Tribüne im Erika-Fisch-Stadion

Dazu sind im Gebäude eine Geräteturnhalle, eine Bodenturnhalle und ein Dojo (Bundesstützpunkt) sowie 2 Krafträume untergebracht. Im Jahr 2004 wurde das Gebäude zum Olympiastützpunkt mit einer 405m² großen  Sporthalle und einem Verwaltungstrakt erweitert. Neueste Inovation ist die Einrichtung eines Höhentrainingsraumes.

Direkt neben dem SLZ ist das Erika-Fisch-Stadion (die ehemalige Mehrkampfanlage wurde im Oktober 2009 zu Ehren der hannoverschen Olympiateilnehmerin Erika Fisch benannt) mit einem Rasenplatz, einer kleinen Tribüne, 400m Rundlaufbahn, Stabhochsprung-, Weitwurf-, Kugelstoß- und Weitsprunganlage gelegen.

Trainierende Sportler

Das Sportleistungszentrum mit Olympiastützpunkt wird zu je einem Drittel vom Bund, Land und der Landeshauptstadt Hannover finanziert. Der Stützpunkt liegt am Ende des Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weges und verfügt über einen großen Parkplatz. Durch die direkte Lage am Maschsee bietet die vorhandene 6 Kilometer Rundlaufstrecke nicht nur Leistungssportlern eine ideale Möglichkeit zum Aufwärm- und Konditionstraining im Naherholungsgebiet direkt im Herzen Hannovers. Daneben wird die autofreie und beleuchtete Rundlaufstrecke auch gerne von zahlreichen Hobbyläufern, Inline-Skatern und Radfahrern genutzt.

Hinweis: Das Sportleistungszentrum und Erika-Fisch-Stadion im Sportpark Hannover liegt in der Umweltzone der Landeshauptstadt Hannover, die nur noch von Fahrzeugen befahren werden darf, die eine grüne Plakette besitzen.

Mietantrag und Benutzungsbedingungen zur Nutzung einer Sportfläche im Sportpark Hannover

Neben Bundes- und Landeskaderathleten stehen die ungenutzten Trainingszeiten im SLZ und Erika-Fisch-Stadion auch weiteren  Leistungssportlern für Trainingszwecke, Schulen und eingeschränkt anderen Nutzern zur Verfügung. Nutzungen können mit dem unten beiliegenden Formular beantragt werden. 

Erika-Fisch-Stadion

Mit Stellung des Nutzungsantrages werden die gültigen Benutzungsbedingungen sowie die Haus- und Badeordnung akzeptiert. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte Mietanträge (Name, Rechnungsadresse, Alter, verantwortliche Person vor Ort, Nutzungszweck, Gesamtpersonenzahl) bearbeitet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Nutzungsantrag noch keinen Mietvertragsabschluss nach sich zieht. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit Zusendung des Mietvertrages durch die Landeshauptstadt Hannover an den Antragssteller zu Stande. Bitte reichen Sie Ihre Nutzungsanträge für geplante Großveranstaltungen frühzeitig (ca. 9 Monate vorher), spätestens jedoch 3 Wochen vor dem geplanten Nutzungstermin ein.

Freie Nutzungszeiten fragen Sie bitte frühzeitig vor Antragsstellung im Sportleistungszentrum (SLZ) bei Frau Kraus, Tel. 0511-168-34339 oder -34330 (Pförtner), an.

Die am Seitenende hinterlegten Nutzungsanträge für die Anmietung von Sportflächen senden Sie bitte direkt an die

Landeshauptstadt Hannover
OE 52.23 Sportleistungszentrum
z. Hd. Frau Kraus
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 2a
30169 Hannover

oder an per Fax oder E-Mail an
Fax:     0511-168-34332
E-Mail: slz@hannover-stadt.de

Bitte geben Sie, um als Sportverein in den Genuss der vergünstigten Preisgruppe (städtische Vereine = Nutzergruppe A / auswärtige Vereine = Nutzergruppe B) zu kommen, Ihre LSB/SSB-Vereinsnummer und Ihre Vereinsregisternummer mit dem Sitz des Amtsgerichts im Antrag an.