Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit

Gleichstellung - Ein zentrales Thema städtischer Personalpolitik

Seit Juni ist der erste Gleichstellungsplan der Stadt Hannover nach dem neuen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) erstellt.

Harald Härke (Leiter des Fachbereichs Steuerung, Personal und Zentrale Dienste) und Dr. Brigitte Vollmer-Schubert (Gleichstellungsbeauftragte)

Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und der Abbau der Unterrepräsentanz des jeweilig unterrepräsentierten Geschlechts sind die beiden Hauptziele des mit Beginn des Jahres 2011 in Kraft getretenen NGG. Eine Unterrepräsentanz ist dann gegeben, wenn der Frauen- oder Männeranteil in einer Vergütungs-, Entgelt- oder Besoldungsgruppe unter 45 Prozent liegt.

In der Stadtverwaltung besteht bei der gesamtstädtischen Beschäftigungsstruktur mit einem Beschäftigungsvolumen von 50,04 Prozent Frauen und 49,96 Prozent Männern grundsätzlich eine paritätische Verteilung der Geschlechter. Der Anteil von weiblichen Führungskräften liegt bei 38,3 Prozent. Das ist im Vergleich mit anderen öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft ein überdurchschnittlich guter Wert und das Ergebnis jahrelanger Gleichstellungsbestrebungen in der Personalpolitik. Den nach dem NGG zu erreichenden Wert von 45 Prozent anzustreben wird unter anderem die Aufgabe der kommenden Jahre sein.

Folgende Ziele wurden für die Landeshauptstadt formuliert:

  1. Ausgewogene Besetzung von Frauen und Männern in höherwertigen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen und Führungspositionen.
  2. Ausgewogenere Besetzung von Frauen und Männern in geschlechtstypischen Berufsfeldern.
  3. Erhöhung des Männeranteils in Berufsgruppen mit einer  Unterrepräsentanz von Männern.

Das NGG fordert zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit die Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbstätigkeit grundsätzlich mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können. Die Stadtverwaltung Hannover hat in den letzten Jahren zahlreiche Regelungen, wie Flexibilisierung der Arbeitszeit, dem Angebot der Teleheimarbeit und dem Ermöglichen individueller und bedarfsgerechter Teilzeitarbeit auf grundsätzlich jeder Stelle der Stadtverwaltung einschließlich Führungspositionen, beschlossen.