Region Hannover

Team Betreuungsangelegenheiten

Beratung von Ratsuchenden über private Vorsorge für das Alter oder den Notfall mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Was verbirgt sich hinter den etwas sperrigen Begriffen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung?* Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover können dies fachkundig erklären. Denn sie haben täglich in etlichen Städten und Kommunen in der Region damit zu tun: Ihre Aufgabe ist es, Menschen zu beraten, die für ihr Alter oder einen Notfall mit einem derartigen Dokument vorsorgen möchten. Wenn es erforderlich ist, informieren die Expertinnen und Experten des Teams Ratsuchende über Vollmachten oder Verfügungen.

Der betroffene Mensch steht im Mittelpunkt

Das Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover sind auch dann gefragt, wenn Menschen aufgrund von physischer oder psychischer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Zu den Aufgaben der Fachleute gehört es, die engen gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und deren Umfang zu prüfen. In diesem Verfahren steht stets der betroffene Mensch im Mittelpunkt. Die Entscheidung darüber, ob eine rechtliche Betreuung angeordnet werden soll, trifft ausschließlich das zuständige Betreuungsgericht.

Wenn geeignete Betreuerinnen und Betreuer für einen Menschen gefunden und auf ihre Eignung hin überprüft werden müssen, wird wiederum das Team Betreuungsangelegenheiten tätig. Zudem unterstützen und beraten die Fachleute Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Datenschutzrechtliche Hinweise gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO)