Maklerprovision: Das sollte man wissen

Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ist oft ein Makler beteiligt. Noch häufiger kommt ein solcher Vermittler beim Kauf oder Verkauf eines Hauses zum Einsatz. Natürlich fallen dabei Kosten an. Die Provision für den Immobilienmakler muss daher bei der Berechnung des Budgets berücksichtigt werden, denn je nach Wert der Immobilie kann diese Provision eine beachtliche Höhe haben.

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Was ist die Provision für den Immobilienmakler?

Maklerprovision ist ein anderes Wort für Courtage. Eine solche Provision erhält der beauftragte Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertrages zwischen Haus- oder Wohnungseigentümer und dem Käufer oder dem neuen Mieter. Bevor der Makler tätig wird, schließt er mit der zur Vermietung oder zum Verkauf berechtigten Person einen Vertrag nach § 652 ff BGB ab. Dabei handelt es sich um einen Werkvertrag. Es gibt keine Erfolgsgarantie und auch keine Verpflichtung des Maklers, tätig zu werden. Im Normalfall wird der Immobilienmakler aber bemüht sein, den Vertrag möglichst schnell zu erfüllen. Dann steht ihm die Provision für Immobilienmakler zu.

Die Höhe der Courtage - wer zahlt eigentlich?

Die Höhe der Provision für den Immobilienmakler ist abhängig von der Vermittlungsart. Für gewöhnlich werden 3-7% der Verkaufssumme oder des Mietpreises verlangt. Auch die Kaltmiete kann ein Maßstab für die Berechnung sein. Die Grenzen für die Festsetzung findet die Maklercourtage im Wohnraumvermittlungsgesetz. Demnach darf die Provision für den Immobilienmakler nicht höher als zwei Monatskaltmieten sein. Das gilt aber lediglich für Privatwohnungen. Sobald es sich um gewerbliche Immobilien handelt, können Auftraggeber und Makler frei über die Maklercourtage verhandeln. Bislang wurde die Provision für den Immobilienmakler auf den Käufer oder Mieter umgelegt. Ein neues Gesetz sieht nun aber vor, dass ab 2015 die Person die Provision für den Immobilienmakler aufbringen muss, die ihn beauftragt hat. Daher ist davon auszugehen, dass in Zukunft weniger Vermieter und Verkäufer einen Makler beauftragen.

Was spricht für einen Makler?

Natürlich können Wohnungen und Häuser frei vermietet oder verkauft werden. Ein Makler hat jedoch den Vorteil, dass er beiden Seiten viel Arbeit abnehmen kann und auch zur Minimierung der Risiken beiträgt. Wer auf der Suche ist, braucht nicht jedem Zeitungsangebot auf den Grund zu gehen. Häufig fehlen hier für den Mieter oder Käufer nämlich wichtige Angaben. Das macht das Immobiliengeschäft zeitraubend. Der Makler übernimmt diese Arbeit. Er informiert sich genau über die Wünsche seines Auftraggebers und sortiert die Angebote vor. Das bezieht aber auch die Finanzkraft eines möglichen Käufers oder Mieters mit ein. Dass Schufa-Auskünfte oder die Vorlage des Arbeitsvertrages verlangt werden, ist nicht ungewöhnlich. So kann der Vermieter oder Verkäufer sicher sein, dass sein Vertragspartner zahlungsfähig ist, bevor er den Mietvertrag abschließt.

Wie einen geeigneten Makler finden?

Einen Makler zu finden, ist nicht schwer. Allerdings muss der Makler auch zum Auftraggeber passen. Das ist auch deshalb wichtig, weil sich viele Vermittler auf ein bestimmtes Wohnungs- oder Hausangebot spezialisiert haben. Das kann sich auch in der Provision für den Immobilienmakler widerspiegeln. Wer für gewöhnlich nicht mit luxuriösen Immobilien arbeitet, wird mit der Provision auf den Kaufpreis anders rechnen als ein Makler, für den solche Immobilien Alltag sind. Er kann auch den Markt besser einschätzen. Kaufinteressenten, die z. B. auf der Suche nach einem Resthof sind, sollten sich direkt nach einem Makler umsehen, der sich in diesem Bereich gut auskennt und entsprechend viele Angebote vorlegen kann. Bestenfalls ist er auch Mitglied in einer Maklervereinigung und ausschließlich in diesem Beruf tätig. Ein guter Makler meldet sich auf die Anfrage seines Kunden zeitnah zurück. Er wird außerdem seinem Auftraggeber alle nötigen Fragen stellen und kann so die Bedürfnisse einschätzen. Es versteht sich von selbst, dass er den möglichen Käufer oder Mieter bei einer Besichtigung auch auf etwaige Mängel hinweist.

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