Krankenversicherung für Ihr Kind

Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, dann können Sie wählen, bei welchem Elternteil Ihr Kind beitragsfrei mitversichert werden soll.  Einen entsprechenden Antrag auf Familienversicherung stellen Sie nach der Entbindung bei Ihrer gewählten Krankenkasse.

Sollte einer der Eltern privat versichert sein, ist eine beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den geeigneten Versicherungsschutz Ihres Kindes.