Fragen und Antworten zum Thema Pflege

13. Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?

Tages-, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

Folgende Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten können von pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden:

  • Tagespflege,
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege,
  • Angebote zur Entlastung im Alltag.

Bei Urlaub oder Krankheit kann die Pflegeperson bei der Pflegekasse eine Pflegevertretung/Verhinderungspflege beantragen. Der Anspruch besteht (Pflegegrad 2 bis 5) für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr in Höhe von maximal 1.612 Euro, vorausgesetzt, der Pflegebedürftige wurde bereits seit sechs Monaten gepflegt und Pflegegeld in Anspruch genommen.

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, besteht für Pflegebedürftige (Pflegegrad 2 bis 5) Anspruch auf Pflege in einer stationären Einrichtung. Kurzzeitpflege darf für maximal acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, der maximale Betrag hierfür liegt bei 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann eingesetzt werden, um Leistungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste sowie Leistungen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren.

Bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen des zu Pflegenden können o. g. Hilfen auch beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden, auch wenn eine Pflegeeinstufung abgelehnt wurde.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

Seniorenberatung Hannover

Der Internetauftritt des Kommunalen Seniorenservice Hannover mit Informationen zu Aktivitäten, Hilfen im Alltag, Wohnen im Alter und mehr (www.seniorenber...

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Landeshauptstadt Hannover

Hilfe zur Pflege (Hannover)

Personen, die im Sinne des § 61 SGB XII pflegebedürftig sind und zumindest die Voraussetzungen des Pflegegrades 1 erfüllen, können Anspruch auf Hilfe zur...

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