Qualifizierung

Teilzeitausbildung / Teilzeitumschulung im Betrieb

Möglichkeiten für junge Mütter und Väter

Eine Teilzeitausbildung oder Teilzeitumschulung unterstützt junge Mütter und Väter, die keine Gelegenheit hatten, vor der Geburt eines Kindes eine qualifizierende Ausbildung zu absolvieren.

Wenn Sie Ausbildungs- und Umschulungsplätze in Teilzeit anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder/und Ihre zuständige Kammer.

Für ein Teilzeitmodell (§ 8 Berufsbildungsgesetz) bieten sich folgende Varianten an:

  • Modell 1: die Regelausbildungsdauer bleibt unverändert, bei mindestens 25 Stunden Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht in Vollzeit
  • Modell 2: die Regelausbildungszeit wird um ein Jahr verlängert, bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Berufsschulunterricht in Vollzeit

Teilzeitausbildung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann - als solches gilt Familienverantwortung. Es ist auch eine nachträgliche Änderung von Voll- in Teilzeitausbildung möglich. Ein gemeinsamer Antrag sollte vom Betrieb und der*dem Auszubildenden an die zuständige Stelle erfolgen (z. B. IHK, HWK/Kreishandwerkerschaft).

Eine Ausbildung in Teilzeit kann in allen betrieblichen Ausbildungsberufen durchgeführt werden.