Förderung von Kindern

Bildungs- und Teilhabepaket

Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.

Aktuelles

Die Pauschale für den Schulbedarf erhöht sich im Kalenderjahr 2023. Der Auszahlungsbetrag zum 01.02.2023 beträgt 58,00 €, der Auszahlungsbetrag zum 01.08.2023 beträgt 116,00 €.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind der Schlüssel zur Herstellung von Chancengleichheit. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Zuschüsse sind in folgenden Bereichen möglich:

AUSFLÜGE UND FAHRTEN MIT SCHULE, KITA UND KINDERTAGESPFLEGE

Die Kosten für gemeinschaftliche Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden, mit Ausnahme des Taschengeldes, komplett übernommen.

MITTAGESSEN IN SCHULE, KITA UND KINDERTAGESPFLEGE

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden in voller Höhe übernommen. Eine Übernahme der Mittagsverpflegung im Hort ist nur möglich, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen dem Hort und der Schule geschlossen wurde.

Informationen für Anbieter:  

SCHULBEDARF

Kosten, die aufgrund des Schulbesuchs anfallen, werden ab dem 01.08.2019 pauschal im August mit 100,00 € und im Februar mit 50,00 € bezuschusst. Im Kalenderjahr 2023 erhöht sich die Pauschale im Februar auf 58,00 € und im August auf 116,00 €.

Bitte denken Sie für die Auszahlung des Schulbedarfs zum 01.08. des Jahres an die Vorlage einer Schulbescheinigung, wenn Ihr Kind erst nach dem 01.07. des Jahres 6 Jahre alt und bereits eingeschult wird oder im Laufe des Schuljahres 16 Jahre oder älter wird.

SCHÜLERBEFÖRDERUNG

Wenn zwischen Wohnung und Schule mehr als zwei Kilometer Fußweg liegen und Fahrtkosten nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden, kann die Schülerbeförderung in voller Höhe übernommen werden.

LERNFÖRDERUNG

Ist bei Schülerinnen und Schülern das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet, können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden.

Informationen für Anbieter:              

Informationen für Familien:             

LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM SOZIALEN UND KULTURELLEN LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT

Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern – Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür ab 01.08.2019 monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

Informationen für Anbieter:           

  • Abrechnung von Teilhabeleistungen bis 31.12.2019

Wer kann die Zuschüsse erhalten?

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Wie bekomme ich die Zuschüsse bei Bezug von Bürgergeld oder als Familie mit geringem Einkommen?

Die Antragstellung für BuT kann formlos oder mit dem Antragsformular erfolgen.

Bitte wenden Sie sich für die Beratung und Antragstellung an Ihr Jobcenter Region Hannover vor Ort. Eine Aufstellung der Standorte finden hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.jobcenter-region-hannover.de/bildung-und-teilhabe.

Nach der Antragstellung erhalten Sie die BuT-Berechtigung mit weiteren Informationen.

Wie bekomme ich die Zuschüsse bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen?

Die Antragstellung für BuT kann formlos oder mit dem Antragsformular erfolgen.

Bitte wenden Sie sich für die Beratung und Antragstellung an Ihre Stadt oder Gemeinde vor Ort. Zudem steht Ihnen das BuT-Servicebüro der Region Hannover zur Verfügung. Informationen zur persönlichen und telefonischen Erreichbarkeit finden Sie hier. Nach der Antragstellung erhalten Sie die BuT-Berechtigung mit weiteren Informationen.

Wenn Sie Asylbewerberleistungen erhalten und in der Stadt Hannover wohnen, können Sie BuT hier beantragen.

Informationen für Kindergärten, Schulen und Anbieter

Die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen wird durch ein Informationsangebot für Kindergärten, Schulen und Anbieter ergänzt. Haben Sie allgemeine Fragen zu den Leistungen, den Möglichkeiten der Abrechnung oder benötigen Sie Informationen?

Dann nennen Sie in der BuT-Hotline +49 511 616-263 64 Ihr Anliegen und Sie werden verbunden.


Für Familien und Alleinerziehende gibt es in Deutschland eine Vielzahl von staatlichen Unterstützungsangeboten vom Kindergeld bis zu Bildungs- und Teilhabeleistungen. Das "Starke-Familien-Checkheft" gibt Ihnen ein schnellen Überblick, welche staatlichen Leistungen Sie erhalten können:

Starke-Familien-Checkheft herunterladen

Übersichtlich & einfach erklärt: Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick auf staatliche Unterstützung für Familien. (Quelle: bmfsfj.de)

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In Papierform ist das "Starke-Familien-Checkheft" auch im BuT-Servicebüro der Region Hannover erhältlich.


Ab dem 1. Januar 2022

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Flyer

Hier gibt es Flyer in verschiedenen Sprachen.

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