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Möchten Sie eine Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, besuchen?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.
Voraussetzung 1:
Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet oder
Voraussetzung 2:
Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen oder
Voraussetzung 3:
Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar
Wichtiger Hinweis:
Für Schüler einer Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, besteht für den Besuch der Klasse 11 grundsätzlich ein Anspruch, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen (ohne die oben genannten Voraussetzungen). Für den Besuch der Klasse 12 müssen die oben genannten Voraussetzungen vorliegen!!!
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!
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