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Möchten Sie ein Abendgymnasium, eine Berufsoberschule oder ein Kolleg besuchen?
Eine Förderung für das Abendgymnasium ist erst ab 12. Klasse 2. Halbjahr möglich.
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!
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