- Aufnahmevoraussetzungen: mindestens HS-Abschluss, erfolgreicher Besuch derBerufsfachschule
- Mögliche schulische Abschlüsse: RS-Abschluss/Erweiterter Sek. I-Abschluss
- Ziel: Vermittlung einer beruflichen Erstausbildung
- Abschlussprüfung: Prüfung vor der jeweiligen Kammer
Die Berufsfachschule kann, aufbauend auf einer einjährigen Berufsfachschule, auch in Fachrichtungen und mit einer Dauer geführt werden, die einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf entspricht, wenn
- nach übereinstimmender Einschätzung mit der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz von einem regional starken Ausbildungsplatzmangel in diesem Ausbildungsberuf und einer anschlussbezogenen Beschäftigung des Ausgebildeten auf dem Arbeitsmarkt ausgegangen werden kann und mit der zuständigen Stelle eine Vereinbarung über die Zulassung zur Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz besteht.
- in ausreichender Zahl Betriebe oder außerschulische Einrichtungen zur Verfügung stehen, die ohne Kostenübernahme durch das Land oder den Schulträger bereit sind, im Regelfall den betrieblichen Teil der Ausbildung zu übernehmen und
- eine Vereinbarung zwischen der Auszubildenden oder dem Auszubildendem, dem Träger des betrieblichen Teils der Ausbildung und der Schule über die Organisation, die an den einzelnen Lernorten zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Rechte und Pflichten der Auszubildenden im Praxisbetrieb geschlossen worden ist.