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7. Fachschule (FS)

Region Hannover
Beleuchter

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Frau  Gabriele McCallin
Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten
Fachbereich Schulen
Tel.: 0511 / 6 16 - 2 20 72
Email

Adresse:
Region Hannover
Hildesheimer Straße  20
30169  Hannover
Tel.: 05 11 / 6 16- 0
Fax: 05 11 / 6 16 - 2 24 99
Email
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  • Aufnahmevoraussetzungen: RS- und Berufsschulabschluss, abgeschl. Berufsausbildung, Berufstätigkeit
  • Mögliche schulische Abschlüsse: Fachhochschulreife nach zweijähriger Ausbildung in best. Bildungsgängen und Hochschulzugangsberechtigung in Niedersachsen für Techniker/-innen und Betriebswirte/-innen
  • Ziel: Erweiterung der Allgemeinbildung, Vermittlung von fundierten fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen, Erlangen der Fachhochschulreife, Weiterbildungsabschluss zum/zur staatl. gepr. Techniker/-in und zum/zur staatl. gepr. Betriebswirt/-in
  • Abschlussprüfung: staatliche Abschlussprüfung

Die Fachschule vermittelt ihren Absolventen/- innen nach einer beruflichen Ausbildung oder einer langjährigen praktischen Berufstätigkeit eine vertiefte berufliche Weiterbildung.

Eingangsvoraussetzung für alle Fachschulen ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. Diesen Abschluss erwirbt auch, wer einen der folgenden Bildungsgänge nachweist:

  • Berufsschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt
  • den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der zweijährigen Fachschule wird eine berufliche Qualifikation erworben.

An zweijährigen Fachschulen mit Vollzeitunterricht und zum Teil nach Teilnahme an einem Wahlpflichtangebot in Mathematik und Naturwissenschaften wird die Zugangsberechtigung zum Studium an niedersächsischen Fachhochschulen und aller Studiengänge an Universitäten in Niedersachsen erworben.

Die Fachschule wird auch in Teilzeitform angeboten.

Schülerinnen und Schüler, die

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung- bei einer Stufenausbildung der letzten Stufe- und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin/zum Staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren und
  • den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

nachweisen, können in folgende Fachschulen aufgenommen werden:

  • Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe
    Berufsbildende Schule 2
  • Fachschule Lebensmitteltechnik – Schwerpunkt Bäckereitechnik/ Verkaufstechnik –
    Berufsbildende Schule 2
  • Fachschule Metallbautechnik – fachliches Profil Gebäudetechnik –
    Berufsbildende Schule ME
    – Otto-Brenner-Schule –
  • Fachschule Fahrzeugtechnik
    Berufsbildende Schulen Burgdorf-Lehrte
  • Fachschule Elektrotechnik – Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung, Datenverarbeitungstechnik, Informationstechnik, Kommunikationstechnik –
    Berufsbildende Schule ME – Otto-Brenner-Schule –
  • Fachschule Informatik
    Multi-Media Berufsbildende Schule
  • Fachschule Maschinentechnik – Schwerpunkt Betriebstechnik, Konstruktionstechnik, Anlagentechnik –
    Berufsbildende Schule ME – Otto-Brenner-Schule –

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Die Fachschulen Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Maschinentechnik und Metallbautechnik werden (auch) in Teilzeitform angeboten. Hier kann bei gleichzeitiger fachbezogener Berufsausübung auch aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
  • den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine erfolgreich abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung nachweist.

Vor dem Ende der Ausbildung ist eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachzuweisen. Diese Ausbildung dauert vier Jahre.

Der erfolgreiche Besuch der Fachschule Technik berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in bzw. der FS Hotel- und Gaststättengewerbe zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/-in – Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe.

  • Fachschule Agrarwirtschaft – Schwerpunkt Landwirtschaft, Gartenbau und Floristik –
    Justus-von-Liebig-Schule (He)

In diese einjährige Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und
  • eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit und
  • den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Diese Ausbildung dauert ein Jahr und führt zum Berufsabschluss Staatlich geprüfte(r) Wirtschafter/- in. Der Abschluss an dieser Schule ist Voraussetzung für die Aufnahme in die

  • zweijährige Fachschule Agrarwirtschaft Kl. II – Schwerpunkt Marketing und Betriebs- und Unternehmensführung –
    Justus-von-Liebig-Schule (He)

Nach erfolgreichem Besuch dieser Schule können Absolventen/-innen leitende Aufgaben übernehmen sowie Auszubildende ausbilden. Sie führen die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/-in.

Mit dem erfolgreichen Besuch der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft kann auch die

  • zweijährige Fachschule Agrartechnik Kl. II – Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau und – Schwerpunkt Umweltschutztechnik –
    Justus-von Liebig-Schule (He)

besucht werden.

Absolventen/- innen dieser Schulform führen die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in.

  • Fachschule Hauswirtschaft
    Berufsbildende Schule 7 (Anna-Siemsen-Schule)

In diese Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter oder eine andere gleichwertige einschlägige Berufsausbildung oder
  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent/-in, Schwerpunkt Familienpflege und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in Einrichtungen der Versorgung oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren und
  • den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Die Ausbildung endet mit der Prüfung zum/zur Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/-in.

  • Fachschule Heilerziehungspflege
    Alice-Salomon-Schule

In diese Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I-Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
  • den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule – Pflegeassistenz –, einer einjährigen Berufsfachschule – Sozialpflege – für Realschulabsolventen/-innen, einer zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpflege – (Pflegevorschule) oder einer einjährigen Berufsfachschule – Hauswirtschaft – mit dem Schwerpunkt Sozial und Familienpflege – in einer Klasse, die auf dem Sekundarabschluss I-Realschulabschluss aufbaut, oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
  • den Abschluss der Berufsfachschule – Heilerziehungshilfe – und eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit oder
  • eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden und
  • die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erforderliche Nachweis der fachlichen Eignung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege für den Beruf Heilerziehungspfleger/-in erbracht. Außerdem kann die Fachhochschulreife nach vorheriger Teilnahme am Wahlpflichtunterricht Mathematik erreicht werden.

An der Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nach dem Besuch der Klasse I die Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Sozialassistent/- in – Schwerpunkt Heilerziehungspflege ablegen, wer die begonnene Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/-in abbricht.

  • Fachschule Sozialpädagogik
    Alice-Salomon-Schule
    Berufsbildende Schulen Neustadt a. Rbge.
    Berufsbildende Schulen Springe

In diese Fachschule kann aufgenommen werden wer,

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent/-in – Schwerpunkt Sozialpädagogik und mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den berufsbezogenen Lernbereichen – Theorie und Praxis – oder
  • eine andere gleichwertige einschlägige Berufsausbildung und
  • bis zum Beginn des Bildungsganges die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung der praktischen Ausbildung und die persönliche Zuverlässigkeit sowie die gesundheitliche Eignung nachweist.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Während der Ausbildung ist eine praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen durchzuführen. Die Absolventen/-innen führen die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte(r) Erzieher/- in. Neben dem Berufsabschluss wird die Fachhochschulreife erworben.

Grundsätzlich ist auch der Einstieg in das dritte Semester des sechssemestrigen Bachelor-Studienganges Bildung und Erziehung an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim möglich.

Nähere Auskünfte erteilt die Alice-Salomon-Schule.

Im Anschluss an die Fachschule Sozialpädagogik und die Fachschule Heilerziehungspflege kann die

  • Fachschule Heilpädagogik
    Alice-Salomon-Schule

besucht werden.

In diese Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte(r) Erzieher/-in oder Staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger/-in oder eine andere gleichwertige staatlich anerkannte berufliche Qualifikation erworben und
  • danach eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische einschlägige Tätigkeit in Sozial- und Sonderpädagogischen Einrichtungen ausgeübt hat.

Die Ausbildung dauert eineinhalb Jahre, in Teilzeitform berufsbegleitend zweieinhalb Jahre. Wird die Fachschule mit Teilzeitunterricht geführt, kann eine als Aufnahmevoraussetzung geforderte Berufstätigkeit durch eine während der Teilzeitausbildung ausgeübte entsprechende Berufstätigkeit ersetzt werden.

Die Absolventen/-innen dieser Fachschule haben die Befähigung, in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe als Heilpädagoge/-in tätig zu sein. Sie führen die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge/-in.

  • Fachschule Betriebswirtschaft mit dem Zentralfach „Absatzwirtschaft/Marketing“
    Berufsbildende Schule 14

In diese Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • den Berufsschulabschluss
  • eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und
  • eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweist.

Die Weiterbildung in Teilzeitform dauert drei Jahre.

Die Absolventen/-innen führen die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/-in.


V.i.S.d.P. Region Hannover


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