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Informationen und Beratung gibt es auch bei den allgemein bildenden Schulen.
Schulpflicht
In Niedersachsen dauert die Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre. Die Schulpflicht ist durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.
Alle Schulpflichtigen, auch jugendliche Ausländer/-innen, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, besuchen mindestens neun Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I.
Auszubildende erfüllen ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule.
Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Schulpflicht, sofern sie keine allgemein bildende Schule im Sekundarbereich II weiterbesuchen, entsprechend ihrer im Sekundarbereich I erworbenen Abschlüsse durch den Besuch einer berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht zu erfüllen.
Wer wird aufgenommen?
Wie anmelden?
Das Anmeldeverfahren ist zwischen den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen geregelt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie:
Wann anmelden?
Anmeldetermine für die berufsbildenden Schulen:
1. für die Berufsschule direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Außer den Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten und die Ausbildungsbetriebe für die Anmeldung zur Berufsschule verantwortlich.
2. für Vollzeitbildungsgänge wie die Berufseinstiegsschule (Berufseinstiegsklasse, Berufsvorbereitungsjahr), die Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule, das Berufliche Gymnasium und die Fachschule von Mittwoch, 1. Februar 2012, bis Freitag, 3. Februar 2012, täglich von 11.30-15.00 Uhr (Berufsbildende Schule 3 und Berufsbildende Schule 6 täglich von 9.00-15.00 Uhr). Nachmeldungen sind am Mittwoch, 8. Februar 2012, 11.30-15.00 Uhr möglich (Berufsbildende Schule 3 und Berufsbildende Schule 6 von 9.00-15.00 Uhr).
Für die Fachschule-Technikerschule (Vollzeit und Teilzeit) der Berufsbildenden Schule ME – Otto-Brenner-Schule – sind Anmeldungen bis Donnerstag, 16. Februar 2012 möglich.
Schulpflichtige Schüler/-innen mit einem Wohnsitz in der Region Hannover haben einen Rechtsanspruch, an einer berufsbildenden Schule der Region Hannover aufgenommen zu werden. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten berufsbildenden Schule besteht jedoch nicht.
Wegen der Anmeldetermine für den Februar-Beginn der FOS Technik, BFS Technik und BOS Technik wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Schule.
Es kann ggf. mit der Schule telefonisch auch ein Nachmittagstermin vereinbart werden.
Was benötige ich für die Anmeldung?
Bei der Anmeldung sind dem Aufnahmeantrag ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf, das letzte Halbjahreszeugnis sowie ein Passbild beizufügen.
Für die Anmeldung an einer Berufsschule ist zusätzlich der Ausbildungsvertrag vorzulegen.
Eventuell erforderliche weitere Unterlagen werden mit der Anmeldebestätigung angefordert.
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