Jugendliche, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und vor Beendigung ihrer Schulpflicht eine Haupt-, Förder-, Real- oder Gesamtschule bzw. das Gymnasium verlassen und eine Berufsausbildung beginnen, besuchen zur Erfüllung ihrer Schulpflicht neben der praktischen Ausbildung eine Berufsschule in Teilzeitform.
Die Berufsschule vermittelt die für den Beruf erforderlichen allgemeinen und fachlichen Kenntnisse und ermöglicht den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse.
Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die darauf aufbauenden Fachstufen und wird in Form von Teizeitunterricht oder von Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt.
- Die Grundstufe dauert ein Jahr und vermittelt eine berufliche Grundbildung für einzelne oder mehrere Ausbildungsberufe.
- Die Fachstufen vermitteln für einzelne oder mehrere verwandte Ausbildungsberufe eine differenzierte berufliche Fachbildung.
- Eine Abschlussprüfung findet vor der jeweiligen Kammer statt.
Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule wird der Berufsschulabschluss erworben. Mit dem Berufsschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, ggf. auch der Erweiterte Sekundarabschluss I, erworben.
Unter nachfolgenden Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden:
- Berufsschulabschluss und
- erfolgreiche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren und
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand vor Beginn der Berufsausbildung und
- Bestehen der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Prüfungsbereichen Deutsch, Englisch, Mathematik/Naturwissenschaften/Technik.