Grundlage für die Ausarbeitung des vorliegenden Schulentwicklungsplans ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung des Niedersächsischen Kultusministers in der Fassung vom 19.11.2003 (VO-SEP), die die Fortschreibung zum 01.01.2007 verlangt. Im Weiteren folgt die Ausarbeitung dem Niedersächsischen Schulgesetz und den diesbezüglichen Rechtsvorschriften. Die Zuordnung der Berufsbildungsgänge ist nach der Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen" des Bundesministeriums der Justiz vom 28.06.2005 vorgenommen worden.
Die Schulentwicklungsplanung für ihr Gebiet ist der Region Hannover mit dem Gesetz zur Bildung der Region Hannover vom 05. Juni 2001 als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises zugewiesen worden (§ 8,7). Sie dient insbesondere der Bedarfsberechnung hinsichtlich einer angemessenen Schulraumversorgung und Planungsabstimmung mit benachbarten Trägern.