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Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben Anspruch auf Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform, sofern
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Voraussetzung der Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover
Die Städte und Gemeinden in der Region Hannover haben für ihre Grundschulen jeweils einen Schulbezirk festgelegt. Nächstgelegene Grundschule ist damit immer die Schule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Für weiterführende Schulen in der Region Hannover bestehen zur Festlegung der nächstgelegenen Schule unterschiedliche Regelungen.
Besonderheit:
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung kann sich ein Anspruch auf Schülerbeförderung auch bei Unterschreiten der Mindestentfernung von 2.000 Metern ergeben. Ob dies der Fall ist, wird von der Region Hannover auf Antrag im Einzelfall geprüft.
Tipp:
Alle Schülerinnen und Schüler bis 22 Jahre, die keinen Anspruch auf eine GVH-SchulCard haben, können eine günstige SparCard Schüler (Monatskarte) erwerben. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse benötigen eine Berechtigungsbestätigung durch ihre Schule sowie eine Passbild zum Kauf einer SparCard.
Die Berechtigungsbestätigung ist hier als Download erhältlich:
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