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Eine Schülerbeförderung im Rahmen des Freistellungsverkehrs ist bei der Region Hannover, Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten, zu beantragen.
Um eine reibungslose Beförderung zu gewährleisten, sollte dabei der unten aufgeführte Vordruck verwendet werden. Darüber hinaus sollten der Region Hannover nach erfolgter Genehmigung wichtige Änderungen (Wohnortwechsel, Schulwechsel, Änderung der im Antrag angegebenen Telefonnummer etc.) unbedingt mitgeteilt werden.
Eine Ausnahme von der Antragspflicht stellt lediglich die Schülerbeförderung zu Grundschulen mit Kraftomnibussen dar. Wurde ein entsprechender Freistellungsverkehr von der Region Hannover eingerichtet, weil keine Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr besteht, ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von den Erziehungsberechtigten mit dem Sekretariat der jeweiligen Grundschule abzustimmen.
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