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Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

Region Hannover
Zwei kleine weiße Mercedes-Busse, die nebeneinander parken. Beide sind mit einem orangefarbenen Schild mit abgebildeten Schulkindern versehen sind.

Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie in Fällen, in denen kein geeignetes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr besteht, erfolgt die Schülerbeförderung im so genannten „Freistellungsverkehr“. Hierzu beauftragt die Region Hannover Privatunternehmen, die diese Schülerinnen und Schüler zur Schule befördern. Je nach Bedarf werden hierfür Personenkraftwagen, Kleinbusse, Rollstuhlfahrzeuge oder Kraftomnibusse eingesetzt.

Eine Schülerbeförderung im Rahmen des Freistellungsverkehrs ist bei der Region Hannover, Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten, zu beantragen.

Um eine reibungslose Beförderung zu gewährleisten, sollte dabei der unten aufgeführte Vordruck verwendet werden. Darüber hinaus sollten der Region Hannover nach erfolgter Genehmigung wichtige Änderungen (Wohnortwechsel, Schulwechsel, Änderung der im Antrag angegebenen Telefonnummer etc.) unbedingt mitgeteilt werden.

Eine Ausnahme von der Antragspflicht stellt lediglich die Schülerbeförderung zu Grundschulen mit Kraftomnibussen dar. Wurde ein entsprechender Freistellungsverkehr von der Region Hannover eingerichtet, weil keine Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr besteht, ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von den Erziehungsberechtigten mit dem Sekretariat der jeweiligen Grundschule abzustimmen.

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Antrag auf Beförderung im Freistellungsverkehr
Für die Einrichtung einer Mietwagenbeförderung ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und unterschrieben bei der Region Hannover einzureichen.
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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