Ohne Rechtsanspruch erstattet die Region Hannover erforderliche Fahrtkosten, die zum Besuch des herkunftssprachlichen (muttersprachlichen) Unterrichtes anfallen.
Der herkunftssprachliche Unterricht dient dazu, die Zwei- oder Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und zu fördern sowie Hilfen zur Integration zu geben.
Antrag auf Schülerbeförderung zum muttersprachlichen Unterricht Für die Erstattung der Fahrtkosten ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und unterschrieben im Sekretariat der Stammschule oder der Schule, an der der herkunftssprachliche Unterricht stattfindet, einzureichen.