Die Region Hannover ist für die Schülerbeförderung in Ihrem Gebiet zuständig.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zumutbare Beförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform.
Grundsätzlich wird ein Anspruch auf Schülerbeförderung durch die Aushändigung einer SchulCard des Großraumverkehrs Hannover (GVH) erfüllt. Damit können öffentliche Verkehrsmittel im ausgestellten Geltungsbereich kostenlos genutzt werden.
Ergänzend zur Ausgabe einer SchulCard können auch Fahrtkosten erstattet werden, die durch den Besuch eines Praktikums oder des herkunftssprachlichen Unterrichts anfallen, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen und eine gegebenenfalls ausgehändigte SchulCard nicht ausreichend ist.
Eine besondere Beförderungsnotwendigkeit kann darüber hinaus bei den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie in geprüften Einzelfällen vorliegen. Die Schülerbeförderung erfolgt in diesen Fällen im so genannten „Freistellungsverkehr“ durch von der Region Hannover beauftragte Beförderungsunternehmen (z. B. mit Mietwagen).