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GVH-SchulCard und Fahrkartenerstattung

Region Hannover
Abbildung einer Kundenkarte zur Schulcard

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung wird grundsätzlich durch die Aushändigung einer GVH-SchulCard erfüllt. Damit können öffentliche Verkehrsmittel im ausgestellten Geltungsbereich kostenlos genutzt werden.

Die GVH-SchulCard wird im Schulsekretariat der besuchten Schule im Auftrag der Region Hannover ausgestellt. Hierfür wird ein Passbild der Schülerin bzw. des Schülers benötigt.

Bei jeder Änderung (Wohnortwechsel, Schulwechsel, Ausschulung, etc.) ist die SchulCard unverzüglich im Sekretariat der bisherigen Schule zurückzugeben. Eine Neuausstellung kann in der neuen Schule beantragt werden. Beschädigte SchulCards sind ebenfalls unverzüglich im Sekretariat vorzulegen, und ggf. neu zu beantragen.

Wurde eine SchulCard (noch) nicht ausgegeben, können zudem bereits entstandene Fahrtkosten auf Antrag erstattet werden, sofern ein Anspruch auf Ausgabe einer SchulCard besteht oder bestanden hat. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn ein Antrag auf SchulCard zwar bereits gestellt wurde, eine SchulCard bisher jedoch nicht ausgegeben wurde.

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Antrag auf Ausgabe einer GVH-SchulCard
Für die Ausstellung einer SchulCard ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und unterschrieben im Sekretariat der jeweiligen Schule einzureichen.
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Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Für die Erstattung von Fahrtkosten ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und unterschrieben zusammen mit den auf Beiblättern aufgekelebten Fahrkarten im Sekretariat der jeweiligen Schule einzureichen.
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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