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Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A informieren die Auftraggeber bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben, die ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurden und bei denen Aufträge ab bestimmten Auftragswerten erteilt wurden auf ihren Internetseiten.
Die Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht zur Vereinfachung des Verfahrens für die Dauer sechs Monaten Auftragsinformationen zu nachstehenden Verfahren:
Bauaufträge nach VOB/A
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL/A
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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