Jeder von uns lebt in einer Gemeinde, ohne dass sich der einzelne im allgemeinen darüber Gedanken macht was eigentlich eine Gemeinde ist, was sie für ihn tut und wie sie, das heißt ihre Verwaltung, aufgebaut ist und funktioniert. Dabei ist zum Beispiel unsere Stadt Hannover als Gemeinde der größte Dienstleistungsbetrieb in ihrem Gebiet. Ihr Aufgabenbereich ist außerordentlich vielseitig. Er reicht von allgemeine Ordnungsaufgaben über den Bau von Straßen, Schulen und Büchereien bis hin zum Bau und der Unterhaltung anderer kultureller Einrichtungen, wie Museen und Theater, um nur einige ganz wenige Beispiele zu nennen. Das Dasein des Menschen in unserer zivilisatorisch geprägten Welt ist ohne die Leistungen der Gemeinde nicht mehr denkbar. Das würde spürbar, wenn die Gemeinde etwa plötzlich alle ihre Dienste einstellte. Dadurch wäre der gewohnte Ablauf unseres Alltags empfindlich gestört. Was ist die Gemeinde? Wir alle, die wir als Gemeinschaft im Gebiet unserer Stadt oder Kommune wohnen und leben, bilden diese Gemeinde. Die Gemeinde hat das Recht auf Selbstverwaltung, das heißt, sie darf ihre öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze regeln. Dieses Recht garantiert der Artikel 28 des Grundgesetzes. § 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) umreißt den Grundsatz des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechtes so: Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Die Idee der Selbstverwaltung geht von der aktiven Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger an allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft aus. Die Gemeinden haben innerhalb ihres Gebietes alle öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Man spricht deshalb auch von dem Grundsatz der ,,Allzuständigkeit' der Gemeinden. § 2 NGO führt dazu aus: ,,Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.